FAQs - Fragen und Antworten

Wenn Sie herausfinden möchten, ob und wie unser Angebot zu Ihrer Situation passt schauen Sie sich gerne die FAQs an. Sie geben Ihnen einen schnellen Überblick und beantworten typische Fragen, damit Sie mit einem guten Gefühl den nächsten Schritt gehen können. Danach können Sie über das Kontaktformular ganz unkompliziert eine Therapie anfragen.

Klicken Sie Klicken Sie hier, um direkt zum Formular zu gelangen.

Wie komme ich an einen Therapieplatz?

1. Ihnen liegt eine schriftliche Autismus-Diagnose Ihres Kindes vor

2. Sie stellen über unser Kontaktformular eine Anfrage für eine Autismustherapie

3. Sie erhalten von uns Unterlagen, die Sie ausgefüllt und mit einer Kopie der Diagnostik zurücksenden (gerne per E-Mail)

4. Nach Rücksendung der Unterlagen nehmen wir Ihr Kind auf die Warteliste für eine Autismustherapie auf

5. Sie stellen bei dem entsprechenden Kostenträger (Jugendamt, Sozialamt oder LVR) einen Antrag zur Überprüfung der Kostenübernahme für die Autismustherapie

6. Wir benötigen eine kurze, formlose Rückmeldung des Kostenträgers oder eine schriftliche Bewilligung bezüglich der Kostenübernahme der Autismustherapie

7. Sollten Sie vorab eine Therapieplanung für die Bewilligung benötigen, schreiben Sie bitte kurz eine E-Mail an unsere Verwaltung, damit ein Kostenvoranschlag verschickt werden kann

8. Wir bieten Ihnen nach Möglichkeit und aktuellen Kapazitäten einen Therapieplatz für ihr Kind an

Wie geht es weiter?

Sobald Sie uns die Erstinformationen, die Diagnostik sowie eine Bestätigung der Kostenübernahme geschickt haben, brauchen Sie nichts weiter tun. Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir einen Therapieplatz anbieten können.

Welche Faktoren beeinflussen die Wartezeit auf einen Therapieplatz?

  • Standort (Wartelisten variieren je nach Standort)
  • zeitliche Flexibilität bei der Terminannahme (die meisten Familie bevorzugen einen Nachmittagstermin, außerhalb der Schulzeit. Leider können wir diesen Wunsch nicht allen Familien erfüllen)
  • Vorliegen einer Bewilligungsbestätigung
  • Ehemalige Kinder und Jugendliche sowie Geschwisterkinder werden bei uns priorisiert in die Therapie aufgenommen

Aus den oben genannten Gründen kann leider keine seriöse Aussage bezüglich Wartezeiten getroffen werden.

Wer ist der Kostenträger?

Wenn Ihr Kind die Schule besucht, ist das Jugendamt oder das Sozialamt Ihres Wohnortes Kostenträger. Andernfalls wenden Sie sich an den Landesverband Rheinland (LVR).

Sie haben noch keine Bewilligung des Kostenträgers?

Solange wir keine schriftliche Bestätigung des Kostenträgers haben, können wir keinen Therapieplatz anbieten. Hierfür ist vorerst eine Mail des Kostenträgers ausreichend, dass die Kosten der anstehenden Therapie im Falle eines freiwerdenden Platzes übernommen werden.

Sie haben eine Bewilligung des Kostenträger oder zahlen die Therapie selbst?

Ihr Kind wird bei uns auf die Warteliste aufgenommen. Wir werden uns bei Ihnen melden, sobald ein Therapieplatz für Ihr Kind zur Verfügung steht.

An welchen Standorten wird Therapie angeboten?

An folgenden Standorten bieten wir Therapie an:
Köln, Brühl, Troisdorf, Bonn, Rheinbach, Sinzig, Wien

Wie lange dauert eine Therapie?

Eine Therapiesitzung findet einmal wöchentlich statt und dauert in der Regel 90 Minuten. Diese Zeit wird individuell ausgestaltet.

Der Bedarf an Autismus-spezifischer Förderung wird in regelmäßigen Abständen in sogenannten Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt/Sozialamt besprochen. Wie lange die Therapie gewährt wird, hängt vom individuellen Bedarf sowie den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Kostenträger ab. In der Regel laufen Therapien bei uns mindestens zwei Jahre.

Sie möchten einen Platz in der Autismustherapie anfragen?

Füllen Sie einfach unser Anmeldeformular aus – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
Mit guten Aussichten in die Therapie