Seit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im März 2009 hat sich die schulische Situation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder anderen Entwicklungsstörungen grundlegend positiv entwickelt – aber gleichzeitig auch mit herausfordernden Merkmalen verändert.

Der Inklusionsprozess ermöglicht allen Schüler/innen mit einem individuellen Unterstützungsbedarf den Zugang zum Regelschulsystem in allen unterschiedlichen Schulformen und das – gemäß der Empfehlung der Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder – unabhängig von spezifischer und gradueller Ausprägung des Autismus bzw. des Störungsbildes.

Die Kultusministerkonferenz (KMK) weist allerdings auch darauf hin, dass diese Schüler/innen aufgrund ihrer besonderen Entwicklungs- und Lerngegebenheiten im Unterricht besondere pädagogische Unterstützung benötigen und der Unterricht diesem besonderen Förderbedarf entsprechend bestimmt und angepasst werden muss.

Wissenschaftliche Studien zeigen im Rahmen der Untersuchungen zur „inklusiven Didaktik“ auf, das ein Regelschulsystem hinsichtlich der Persönlichkeitsentfaltung und Potentialausschöpfung gerade bei Kindern und Jugendlichen mit einer Autismus-Spektrum-Störung qualitativ und quantitativ andere Chancen bieten kann – ohne hieraus abzuleiten, dass die hervorragende und individuumzentrierte Förderschulpädagogik und -didaktik in Frage gestellt wird bzw. werden muss.