Eine Diagnose im Autismus-Spektrum ist die Grundlage für die Bewilligung der Autismustherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern (SGB VIII und SGB XII). Sie bestimmen jedoch noch nicht den Therapiebedarf, den das einzelne Kind, der/die Jugendliche und ihre Familien benötigen.

Unserem Grundverständnis von Therapie liegt das „3 Säulen Modell“ zugrunde, nachdem eine Beeinträchtigung oder Behinderung in ihrem Gesamtbild erst durch die Betrachtung der Interaktion mit der Umwelt deutlich wird. Die Therapie ist somit nicht nur auf das Kind, den/die Jugendliche mit Autismus ausgerichtet, sondern bezieht auch die Familie und Umwelt aktiv mit ein.

Es geht letztendlich immer darum herauszufinden, welche Bedingungen die einzelne Person daran hindert oder sie „behindert“, im „So sein“ an allen Lebensbereichen der Gesellschaft teilzuhaben.

Die Inklusion als Weiterentwicklung der Integration und als Rechtsanspruch der Teilhabe in allen Lebensbereichen stellt die Diversität als Gesellschaftsform in den Vordergrund. Es geht also nicht mehr darum, den Menschen mit Besonderheiten „passend“ für die Umwelt zu machen, sondern ihm Hilfen anzubieten, in seiner Individualität selbstbestimmt und akzeptierend in dieser bunten Welt leben zu können. Dass diese Haltung nicht einfach umzusetzen ist wissen viele Kinder,Jugendliche und ihre Familien aus eigener Erfahrung, vor allem der bedeutsame Lebensbereich der schulischen Teilhabe an Bildung.

Autismustherapie bietet Hilfen zur Anpassung an Umweltanforderungen und sie bietet Hilfen, die Umwelt passend zu machen. Aus diesem Grund ist die autismusspezifische Therapie aus unserer Sicht immer auch ein Angebot für die Lebenswelt des Kindes.

Dieses Verständnis von Therapie ist nicht neu. Unser Bestreben aber ist es, dieses Verständnis in unseren Therapieangeboten konsequent umzusetzen.