FAQs - Fragen und Antworten
Nach den FAQs steht Ihnen ein Kontaktformular zur Verfügung, mit dem Sie ganz einfach eine Therapie anfragen können. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Klicken Sie hier, um direkt zum Formular zu gelangen.
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Wartezeit auf einen Therapieplatz
Sie haben noch keine Bewilligung des Kostenträgers?
Solange wir keine schriftliche Bestätigung des Kostenträgers haben, können wir keinen Therapieplatz anbieten. Hierfür ist vorerst eine Mail des Kostenträgers ausreichend, dass die Therapie im Falle eines freien Platzes, übernommen wird.
Wie geht es weiter?
Sobald Sie uns die Erstinformationen, die Diagnostik sowie eine Bestätigung der Kostenübernahme geschickt haben, brauchen Sie nichts weiter tun. Wir melden uns bei Ihnen, wenn wir einen Therapieplatz anbieten können.
Wer ist der Kostenträger?
Wenn Ihr Kind die Schule besucht, ist das Jugendamt oder das Sozialamt Ihres Wohnortes Kostenträger. Andernfalls wenden Sie sich an den LVR.
Sie haben eine Bewilligung des Kostenträger oder zahlen die Therapie selbst?
Ihr Kind steht bei uns auf der Warteliste. Wir werden uns bei Ihnen melden, sobald ein Platz für Ihr Kind zur Verfügung steht.
Folgende Faktoren beeinflussen u.a. die Wartezeit auf einen Therapieplatz
- Standort (Wartelisten variieren je nach Standort)
Unsere Standorte sind: Köln Kalk, Brühl, Bonn Ramersdorf, Rheinbach, Sinzig, Wien. - Ihre zeitliche Flexibilität bei der Terminannahme. Die meisten Familie bevorzugen einen Nachmittagstermin, außerhalb der Schulzeit. Leider können wir diesen Wunsch nicht allen Familien erfüllen. Es ist daher wahrscheinlich, dass Sie einen, für Sie ungünstigen Termin angeboten bekommen. Im Verlauf der Therapie kann die Möglichkeit bestehen auf einen anderen Termin zu wechseln. Hierfür geben wir jedoch keine Garantie.
- Vorliegen einer Bewilligungsbestätigung
- Ehemalige Kinder und Jugendliche sowie Geschwisterkinder werden bei uns priorisiert auf die Wartelisten aufgenommen.
Therapiedauer
Wie lange dauert eine Therapiesitzung?
Eine Therapiesitzung findet einmal wöchentlich statt und dauert in der Regel 90 Minuten. Diese Zeit wird individuell ausgestaltet.
Ist mein Kind irgendwann „austherapiert“?
Der Bedarf an Autismus-spezifischer Förderung wird in regelmäßigen Abständen in sogenannten Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt/Sozialamt besprochen. Wie lange die Therapie gewährt wird, hängt vom individuellen Bedarf sowie den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Kostenträger ab. In der Regel laufen Therapien bei uns mindestens zwei Jahre.
Schritte zum Therapieplatz

Ihnen liegt eine Autismusdiagnose Ihres Kindes vor.

Sie stellen über unser Kontaktformular eine Anfrage für eine Autismustherapie.

Sie erhalten von uns Unterlagen, die Sie ausgefüllt und mit einer Kopie der Diagnostik zurücksenden.

Nach Rücksendung der Unterlagen wird Ihr Kind auf die Warteliste gesetzt.

Sie stellen bei dem entsprechenden Kostenträger (Jugendamt, Sozialamt oder LVR) einen Antrag zur Überprüfung der Kostenübernahme für die Autismustherapie.

Damit es weiter gehen kann, benötigen wir eine kurze formlose Rückmeldung des Kostenträgers oder eine schriftliche Bewilligung der Kostenübernahme der Autismustherapie.

Sollten Sie eine Therapieplanung für die Bewilligung benötigen, schreiben Sie bitte kurz eine E-Mail an unsere Verwaltung, damit ein Kostenvoranschlag verschickt werden kann.

Wir bieten Ihnen nach Möglichkeit und aktuellen Kapazitäten einen Therapieplatz für Ihr Kind an.
Standorte
An welchen Standorten wird Therapie angeboten?
An folgenden Standorten bieten wir Therapie an:
Köln, Brühl, Troisdorf, Bonn, Rheinbach, Sinzig, Wien
Köln, Brühl, Troisdorf, Bonn, Rheinbach, Sinzig, Wien

Sie möchten einen Platz in der Autismustherapie anfragen?
Füllen Sie einfach unser Anmeldeformular aus – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.
