Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SGB VIII, § 31) soll als Hilfe zur Erziehung (SGB VIII, § 27) durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist eine ambulante, niederschwellige, intensive und vorbeugende Leistung im Rahmen der Kindeswohlsicherung und ist in der Regel auf längere Dauer angelegt. Sie erfordert die Mitarbeit der Familie. Leistungsempfänger ist die Familie, in der in erheblichem Maße Schwierigkeiten bei der Erziehung der Kinder vorliegen und diese aus eigener Kraft nicht bewältigt werden kann.

Zielsetzungen

Die SPFH ist die intensivste Form der ambulanten Hilfe zur Erziehung. Sie soll die Eigenkräfte der Familie aktivieren und „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben. Die Fachkräfte der SPFH von JuCare sollen dazu beitragen, dass die Familien in die Lage versetzt werden, selber ihre Angelegenheiten (wieder) zu regeln. Hiermit handelt es sich in der Hilfe um den Aufbau, die Wiedererlangung und Erweiterung von Erziehungs- und Handlungskompetenzen in kooperativer und ressourcenorientierter Zusammenarbeit mit der Familie. Hierbei liegt die Zielsetzung im Kern auch auf die Vermeidung von Fremdunterbringung der Kinder außerhalb der Familie.

Zielgruppe

Die Zielgruppe ist in der Hilfeform die gesamte Familie unter Einbeziehung der erweiterten Familie. Somit wird mit dem gesamten familiären System in seiner Bedeutsamkeit gearbeitet. Anspruchsberechtigt ist hierbei als Antragssteller/in die personensorgeberechtigte Person. Dazu zählen insbesondere

  • Personensorgeberechtigte, die bei der Erziehung ihres Kindes/Jugendlichen Hilfe benötigen, deren Selbsthilfepotenzial in Teilbereichen belastet ist und damit eine dem Wohl des Kindes/Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
  • Familien mit Kindern, die aufgrund anhaltender und besonderer sozialer, emotionaler und/oder wirtschaftlicher Belastungssituationen zur Bewältigung ihrer Erziehungsaufgaben ein aufsuchendes, professionelles Hilfeangebot benötigen
  • Familien mit einer Multiproblematik im Kontext eines erhöhten Unterstützungsbedarfes und aufgrund einer erhöhten Kindeswohlgefährdung