Schulische Inklusion
Seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 hat sich die schulische Situation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Autismus-Spektrum-Störung oder anderen Entwicklungsstörungen grundlegend verändert.
Sie hat sich insgesamt positiv entwickelt, zeigt aber auch neue Herausforderungen.
Der Inklusionsprozess ermöglicht Schüler:innen mit individuellem Unterstützungsbedarf den Zugang zum Regelschulsystem in allen Schulformen.
Laut Kultusministerkonferenz gilt dies unabhängig von Art und Schwere der Störung.
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