Schulische Inklusion

Seit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung im März 2009 hat sich die schulische Situation von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit einer Autismus-Spektrum-Störung oder anderen Entwicklungs­störungen grundlegend positiv entwickelt – aber gleichzeitig auch mit herausfordernden Merkmalen verändert.
Der Inklusions­prozess ermöglicht allen Schüler:innen mit einem individuellen Unterstützungsbedarf den Zugang zum Regel­schulsystem in allen unterschiedlichen Schulformen und das – gemäß der Empfehlung der Kultus­ministerkonferenz (KMK) der Länder – unabhängig von spezifischer und gradueller Ausprägung des Autismus bzw. des Störungsbildes.
soziale Teilhabe Dank Inklusion
mit individueller Förderung zum Erfolg
Die Kultusministerkonferenz (KMK) weist allerdings auch darauf hin, dass diese Schüler­:innen aufgrund ihrer besonderen Entwicklungs- und Lerngegeben­heiten im Unterricht besondere pädagogische Unter­stützung benötigen und der Unterricht diesem besonderen Förderbedarf entsprechend bestimmt und angepasst werden muss.
Wissenschaftliche Studien zeigen im Rahmen der Untersuchungen zur „inklusiven Didaktik“ auf, das ein Regel­schulsystem hinsichtlich der Persönlichkeits­entfaltung und Potential­ausschöpfung gerade bei Kindern und Jugendlichen mit einer Autismus-Spektrum-Störung qualitativ und quantitativ andere Chancen bieten kann – ohne hieraus abzuleiten, dass die hervorragende und individuum­zentrierte Förderschulpädagogik und -didaktik in Frage gestellt wird bzw. werden muss.
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